Vereinssatzung Bleeding4Metal

Fassung vom 01.03.2014

  1. § 1 Zweck
    1. § 1.1 Bleeding4Metal ist eine Vereinigung von Freizeitautoren, die unter dem Namen "Bleeding4Metal" ein gemeinsames Online-Magazin für breit gefächerte Informationen aus der Metal-Szene betreiben. Gemäß Sprachgebrauch von Bleeding4Metal werden die Mitglieder folgend als "Crewmitglieder" bzw. kurz "Crew" bezeichnet.
    2. § 1.2 Bleeding4Metal verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Sämtliche Geldeinnahmen werden ausschließlich für den Betrieb des Online-Magazins sowie zur Deckung der dem Betrieb nahestehender Kosten aufgewendet. Rücklagen gelten als Vereinseigentum.
  2. § 2 Sitz
    1. § 2.1 Sitz des Vereins ist 56218 Mülheim-Kärlich, Deutschland.
  3. § 3 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
    1. § 3.1 Den Vorsitz führt Stefan Machwirth. Dies gilt dauerhaft bis zu seinem Ausscheiden aus Bleeding4Metal oder einer Rückgabe dieses Amtes. Gemäß Sprachgebrauch von Bleeding4Metal wird der Vorsitz folgend als "Headquarter" bezeichnet. Zusätzlich benannt ist mindestens ein Vertreter. Die Benennung erfolgt per Zusatz "Headquarter-Vertretung" in der Online-Übersicht der Crewmitglieder.
    2. § 3.2 Für den Inhalt und die Richtigkeit der Artikel sind die jeweiligen Autoren verantwortlich - eine redaktionelle Überarbeitung erfolgt nur im formellen Sinne. Eine Zensur findet nicht statt.
    3. § 3.3 Die Besprechung eines Künstlers bedeutet nicht, dass Bleeding4Metal oder seine Crew auch dessen Weltanschauung oder politische Ausrichtung teilen.
    4. § 3.4 Die Verbreitung von strafrechtlich bedenklichen Inhalten ist untersagt.
  4. § 4 Finanzierung
    1. § 4.1 Die Finanzierung erfolgt durch geringfügige Beiträge, zu denen sich alle festen Crewmitglieder verpflichten. Änderungen der Beitragshöhe erfolgen bedarfsweise anhand des Verhältnisses zwischen Rücklagen und prognostizierten Kosten. Eine Deckelung auf maximal 3,00 Euro pro Monat und Crewmitglied ist dabei festgeschrieben. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt quartalsweise im Voraus.
    2. § 4.2 Die Finanzen werden treuhänderisch geführt. Nach einem Kalenderjahr erfolgt unaufgefordert ein Rechenschaftsbericht über die Kosten und Einnahmen durch den Kontoführer in Form eines tabellarischen Kassenbuchs.
  5. 5. Aufnahme, Teilnahme und Ausscheiden
    1. § 5.1 Neue Crewmitglieder müssen im Vorfeld einen Eignungsnachweis in Form von zwei Probe-Reviews abgeben. Die Probe-Reviews werden nicht veröffentlicht und alle Rechte bleiben bei den Autoren. Über eine Eignung entscheidet das Headquarter.
    2. § 5.2 Nach Aufnahme bei Bleeding4Metal durchläuft ein neues Crewmitglied eine Probezeit von 3 Monaten (gerechnet ab erstem Artikel). In dieser Zeit ist die Mitgliedschaft kostenfrei. Anhand des bisherigen Einsatzes entscheidet das Headquarter nach den 3 Monaten über eine Aufnahme als Vollmitglied.
    3. § 5.3 Ein verpflichtendes Pensum für die Mitarbeit bei Bleeding4Metal wird nicht festgelegt. Stattdessen bestimmt das Maß der Arbeit jedes Crewmitglied anhand der vorhandenen Freizeit individuell. Die Wünsche nach bestimmten Artikel-Jobs werden berücksichtigt, wobei die Crewmitglieder grundsätzlich auf genügend Vielfalt und Auswahlmöglichkeiten zu achten haben, falls auf manche Jobs zu viele Interessenten kommen.
    4. § 5.4 Ein Ausscheiden aus Bleeding4Metal steht jedem Crewmitglied ohne Einhalten von Kündigungsfristen frei. Bereits namentlich zugeteilte Arbeiten müssen vor dem Ausscheiden abgeschlossen sein. Eventuell gezahlte Beiträge über das Ausscheidungsdatum hinaus werden zurückerstattet, wobei angebrochene Kalendermonate voll berechnet werden.
    5. § 5.5 Ein Crewmitglied kann vom Headquarter ausgeschlossen werden, wenn das Verhalten wiederholt schädigend für den Ruf von Bleeding4Metal war. Hierzu zählen insbesonders selbstverschuldete Verzögerungen in der vereinbarten Artikelarbeit nach erhaltener Vorleistung (Promo-Bemusterung, Gästelistenplatz o. ä.), größere Rückstände in den Beiträgen, aber auch schädigender Umgang mit unseren Partnern. Vor dem Ausschluss muss durch das Headquarter mindestens eine Mahnung ergangen sein.
  6. § 6 Auflösung
    1. § 6.1 Bleeding4Metal kann durch einen 2/3-Beschluss der Crewmitglieder aufgelöst werden.
    2. § 6.2 Über eine Auflösung ist zwangsläufig abzustimmen, wenn die Anzahl der Crewmitglieder unter 7 gefallen ist. Sollte in diesem Fall eine Weiterführung beschlossen werden, ist diese Abstimmung bei unveränderter Mitgliederzahl jeweils nach spätestens 6 Monaten zu wiederholen.
    3. § 6.3 Eine Auflösung tritt unmittelbar in Kraft, wenn nur noch 3 Crewmitglieder Bleeding4Metal angehören.
    4. § 6.4 Im Falle einer Auflösung werden bestehende finanzielle Rücklagen auf die zum Zeitpunkt der Auflösung noch bestehenden festen Crewmitglieder (ohne Probezeit) aufgeteilt. Der Verteilungsschlüssel ist das einfache Verhältnis der Artikelzahlen in den vergangenen 3 Kalendermonaten.
  7. § 7 Sonstiges
    1. § 7.1 Die Namensrechte von Bleeding4Metal liegen bei Stefan Machwirth. Diese werden über die Dauer des Bestehens von Bleeding4Metal kostenfrei für die Nutzung als Vereinsnamen überlassen. Im Falle seines vorzeitigen Ausscheidens gilt dieses Nutzungsrecht weiterhin.
    2. § 7.2 Natanael Mignon ist als Gründer von Bleeding4Metal und den Vorgängern dauerhaftes Ehrenmitglied in der Crew und von Beiträgen befreit.
    3. § 7.3 Diskussionen, Beschlüsse und Abstimmungen erfolgen stets akut durch elektronische Medien, wobei Abstimmungen öffentlich im Forum zu erfolgen haben und im Vorfeld per Mail angekündigt werden. Diese Medien ersetzen stellvertretend die Mitgliederversammlung. Stimmberechtigt ist jedes feste Crewmitglied. Einfache Beschlüsse im Rahmen des üblichen und notwendigen Betriebes benötigen die Ankündigung per Mail durch das Headquarter und den Ablauf einer angemessenen Widerspruchsfrist. Beschlüsse mit Auswirkung auf die Verwendung von Geldern oder auf die generelle Ausrichtung des Bleeding4Metal-Magazins bedürfen einer ordentlichen öffentlichen Abstimmung. Für Satzungsänderungen gilt §33 BGB in der dann jeweils gültigen Fassung bzw. die dann gültige Rechtslage.
    4. § 7.4 Jedes Crewmitglied hat das Recht, Beschlüsse oder Satzungsänderungen vorzuschlagen. Hiervon ausgenommen sind die Sonderrechte von Stefan Machwirth (dauerhafter Vorsitz und Namensrechte) sowie Natanael Mignon (Ehrenmitgliedschaft). Änderungen an diesen Rechten bedürfen analog §35 BGB der Zustimmung des jeweils Betroffenen.
    5. § 7.5 Sämtliche schöpferischen Beiträge auf Bleeding4Metal sind urheberrechtlich geschützt. Hierunter fallen insbesondere Artikelbeiträge, Fotos sowie die Erkennungszeichen von Bleeding4Metal (Logos, Schriftzüge, Videojingles und Vergleichbares). Eine Verwendung ist ohne Zustimmung der Urheber ausschließlich im unmittelbar erkennbaren Zusammenhang mit Bleeding4Metal gestattet.
    6. § 7.6 Mit dem Beisteuern von Fotos, Artikeln oder ähnlichen urheberrechtlich geschützten Werken zu Bleeding4Metal wird dem Verein ein dauerhaftes und nicht-ausschließliches Nutzungsrecht hierfür eingeräumt, solange dieses erkennbar im Rahmen einer offiziellen Publikation geschieht. Wurde für die Artikel eine Vorleistung im Namen von Bleeding4Metal erworben (Promo, Gästelistenplatz, Termin o.ä.) erklärt sich der Urheber automatisch bereit, bei einer anderweitigen öffentlichen Nutzung einen Verweis auf Bleeding4Metal hinzuzufügen.
    7. § 7.7 Sämtliche für die Arbeit in Bleeding4Metal erhaltenen Bemusterungen gehen - soweit nicht anders bestimmt - zur ausschließlichen Verwendung in den dauerhaften Besitz des Crewmitglieds über. Besondere Vereinbarungen der Urheber- und Nutzungsrechteinhaber (insbesonders vorgegebene Weitergabe- und Veräußerungsverbote) haben dabei Beachtung zu finden und erfordern höchstmögliche Sorgfalt.