Xeper - Ad Numen Satanae | |
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Review von Musty vom 14.03.2021 (9257 mal gelesen) | |
Lang war es still um das italienische Black Metal-Projekt XEPER. Das letzte Album "Eleventh Omega Revelation" ist bereits zarte sieben Jahre alt, jetzt ist mit "Ad Numen Satanae" ihre vierte Platte erschienen. Was von der ersten Sekunde an auffällt, sind die vielen Querverweise zu typisch schwedischen Black Metal-Bands wie DISSECTION oder SACRAMENTUM. Einige Melodien lassen in der Tat oft an Klassiker wie "Storm Of The Light's Bane" oder dem NECROPHOBIC-Debüt erinnern. Textlich und inhaltlich geht man in eine ähnliche Richtung. Dabei gehen XEPER dennoch ihren eigenen Weg, ohne als Copycat verschrieen zu werden. Der Sound auf "Ad Numen Satanae" ist deutlich rauer, die Produktion spürbar schmutziger. Der Gesang hebt sich auch sehr stark davon ab. Dämonisch, bestialisch malträtiert Sänger Maelstrom das Mikrofon als wären es seine letzten Worte. Die Drums stehen ebenfalls unter dem Verdacht, als wären sie nach 4 Wochen im eingeschlossenen Kloster aufgenommen worden. 'Under The Will Of Satan' besticht besonders durch seinen Midtempovibe und die beschwörerischen Vocals. Hier werden neben den schwedischen Vertretern auch Assoziationen zu MAYHEM oder mittleren GORGOROTH erkennbar, wobei Bandboss Guh.Lu in Letztgenannter auch seit einigen Jahren live am Bass aushilft. Fazit: Mit "Ad Numen Satanae" ist XEPER eine starke Platte gelungen. Insbesondere Skandinavien Black Metal-Die Hardler dürfen sehr gern reinhören und sich an herrlich garstigen Vocals erfreuen. Mit 'Riding The Spiral Of Lilith' hat die Band auch einen hervorragenden Longtrack zu bieten, der in seinen neun Minuten 30 Sekunden immer wieder neue Facetten ans Tageslicht bringt. Gesamtwertung: 7.5 Punkte | |
Trackliste | Album-Info |
1. Fiat Interitus 2. The Hidden Genesis 3. Under The Will Of Satan 4. Riding The Spiral Of Lilith 5. Purity And Death 6. Snake That Brought The Flame 7. Ad Numen Satanae | Band Website: www.facebook.com/xeperofficial Medium: CD Spieldauer: 33:35 Minuten VÖ: 26.02.2021 |