Ateiggär - Tyrannemord

Review von Schankwirt Arnie vom 06.11.2022 (3894 mal gelesen)
Ateiggär - Tyrannemord Das Schweizer Duo ATEIGGÄR hat am 28. Oktober 2022 über das Label Eisenwald die erste Full-Length-Scheibe veröffentlicht. "Tyrannenmord"! Wer schon einmal etwas von dem Label gehört hat, weiß, dass es sich bei diesem Release mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um feinsten Black Metal handeln wird.

Musikalisch betrachtet ist "Tyrannenmord" sehr abwechslungsreich gestaltet. Man könnte fast schon behaupten, es handelt sich hierbei um progressiven Black Metal, gepaart mit den klassischen Black Metal-Komponenten: schnelle, wechselnde Gitarrenriffs, Blastbeats, donnernde Bass-Melodien und mystischer Gesang aus den Pforten der Unterwelt. Wenn man mich fragt, bietet dieses Album eine wirklich gut gelungene Kombination aus all dem. Man merkt, dass bei den Studioaufnahmen zu "Tyrannenmord" nicht gekleckert wurde und jeder auf seinen Job fokussiert war. Wer für Mix und Mastering zuständig war konnte ich leider nicht herausfinden, möchte aber an dieser Stelle ein außerordentliches Lob für eine wahrhaft gelungene Produktion aussprechen. Von Vorne bis Hinten ballert jeder Song mit einem derart gewaltigen Sound durch die Boxen, dass man richtig Lust verspürt, das nächste Konzert von den beiden Schweizern zu besuchen. Bei der Fülle an Instrumenten, die auf dem Album zu hören sind, bin ich gespannt wie Live die Besetzung aussehen wird.

Für jeden Black Metal-Fan eine durchaus empfehlenswerte Produktion. KAUFEN!!!

Gesamtwertung: 9.0 Punkte
blood blood blood blood blood blood blood blood blood dry
Trackliste Album-Info
01. De Dunkli Ort
02. En Stille Feind
03. Iserni Plag
04. Us Lychegiftig Schlaf Verwached
05. Die Nacht Droht Fyschter Mir
06. Chron' Und Tod
07. Din Lyb Ziert De Altar
Band Website: ateiggaer.bandcamp.com/
Medium: CD
Spieldauer: 44:46 Minuten
VÖ: 28.10.2022

Besucher-Interaktion

Name:
Kommentar:
(optional)
Meine Bewertung:
(optional)
(Hinweis: IP-Adresse wird intern mitgespeichert; Spam und Verlinkungen sind nicht gestattet)

Artikel über soziale Netzwerke verbreiten