Lo! - Look And Behold

Review von Wulfgar vom 28.09.2011 (6076 mal gelesen)
Lo! - Look And Behold LO! sagen hi...... Muhaha. Nein, im Ernst. LO! sind eine ohrenscheinlich echt angepisste Sludge/ Hardcore Band aus Down Under. Sie präsentieren uns dieser Tage ihr Debütalbum "Look and behold".

LO! präsentieren sich dabei ähnlich verstörend, tonnenschwer und wenig zugänglich wie DOWN oder auch MASTODON, wobei man aber nie die deutliche Hardcoreschlagseite aus dem Hörfokus verliert. Diese Hartkerninfusion wird hauptsächlich durch den Gesang transportiert, der wie ein Schwarm Heuschrecken über dem zäh klebrigen Sound der Band schwebt. Unterbrochen wird das Ganze auch mal durch den einen oder anderen hypnotisch-nichtssagenden Kurztrack ohne Gesang und Härte. Aber auch als danach wieder ein Song aus den Boxen wummert, kann ich die aufkommende Müdigkeit kaum noch wegblinzeln. Und da liegt für mich auch der Hauptkritikpunkt an LO!. Wenn ich schlafen will mach ich mir dafür nicht extra Musik an!

Mal ehrlich, das ist kein Material für Anfänger und auch die meisten Fortgeschrittenen Metaller dürften sich hiermit schwertun. Ich persönlich kann dieser Art Musik kaum etwas Positives abgewinnen. Ich meine, wenn ich Musik will die mir eins in die Fresse ballert dann höre ich Hardcore, und wenn ich Trübsal blasen will, dann würde ich wohl eher zu OPETH oder TYPE O NEGATIVE greifen. Sludge ist wohl schlicht nicht meine Welt. Wer darin seine persönliche Erfüllung findet wird mit dem Material aber sicher glücklicher als ich.

Gesamtwertung: 4.5 Punkte
blood blood blood blood dry dry dry dry dry dry
Trackliste Album-Info
01. Hath
02. Deluge (Carnivorous Flux)
03. Bastion
04. Seraphim
05. Hued Tarantula
06. Aye, Commodore
07. Indigo Division
08. Doth
09. Moira Kindle
10. Fire at the Child Actors Guild
Band Website: www.lookandbehold.net
Medium: CD
Spieldauer: 39:09 Minuten
VÖ: 26.09.2011

Besucher-Interaktion

Name:
Kommentar:
(optional)
Meine Bewertung:
(optional)
(Hinweis: IP-Adresse wird intern mitgespeichert; Spam und Verlinkungen sind nicht gestattet)

Artikel über soziale Netzwerke verbreiten