Forever It Shall Be - Reluming The Embers

Review von aeronaut vom 11.08.2007 (7172 mal gelesen)
Forever It Shall Be - Reluming The Embers Metalcore, eines der Unworte der Metalszene, ist die wohl am besten passende Schublade für die Braunschweiger FOREVER IT SHALL BE, die seit einigen Jahren zusammen lärmen und nun ihr Debüt "Reluming The Embers" vorlegen. Dabei ist für mich der Metalcore absolut nicht negativ besetzt sondern ist die perfekte Beschreibung für das hier vorliegen Brett.

FOREVER IT SHALL BE verbinden auf der vorliegende Scheibe auf wunderbare Weise das Beste der guten alten Zeit, zu hören an der filigranen Gitarrenarbeit, und dem Wuchtigsten, was die Moderne zu bieten hat. Nachzuhören bei den intensiven Breakdowns, dem harschem aber passendem Gesang und der druckvollen Produktion. Innovativ ist das Ganze sicherlich nicht, jedoch muss man die vorhandenen Zutaten auch erstmal in so packende und spannende Songs ummünzen wie es eben dieses Quintett tut. Man merkt den Jungs ihre songschreiberische und technische Erfahrung an, hier passt jede Note, überflüssige Spielereien sind nicht anzutreffen. Als Highlights der Platte stechen besonders die Brecher 'Our Paradise' und 'In Memory Of' heraus. Trotz aller Härte gehen die Songs sofort ins Ohr und bieten Futter sowohl für alle Banger als auch die Pit-wütigen unter uns.

Hoffentlich gehen FOREVER IT SHALL BE mit "Reluming The Embers" nicht in der Veröffentlichungsflut unter sondern finden ihr Publikum. Verdient hätten sie es allemal!


Gesamtwertung: 8.5 Punkte
blood blood blood blood blood blood blood blood dry dry
Trackliste Album-Info
01. Red
02. Can't Stop The Bleeding
03. Breathe Faith
04. We Are At War
05. Pride Of Creation
06. Sirens
07. Our Paradise
08. Love Lost
09. Flatline
10. A Cleansing Storm
11. In Memory Of
Band Website: www.foreveritshallbe.com
Medium:
Spieldauer: 40:13 Minuten
VÖ: 22.06.2007

Besucher-Interaktion

Name:
Kommentar:
(optional)
Meine Bewertung:
(optional)
(Hinweis: IP-Adresse wird intern mitgespeichert; Spam und Verlinkungen sind nicht gestattet)

Artikel über soziale Netzwerke verbreiten